Herzlich willkommen!
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird teilweise davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die nachstehend gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter.
Aktualisierte Verordnung zu den Infektionsschutzregeln:
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ab Montag, 07.06.2021 gilt für unserer Schule die Stufe "Grün".
Es findet für alle Schüler*innen Präsenzunterricht in der Schule statt.
Beachten Sie bitte den Stundenplan.
Am Montag unterziehen sich die Schüler*innen während der 1. Unterrichtsstunde einem Selbsttest auf eine Covid-19 Infektion.
In Ausnahmefällen ist der Lollitest als Spucktest verwendbar. In diesem Fall muss ein entsprechendes Gefäß von zu Hause mitgebracht werden!
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des DRK.
Freistellung vom Selbsttest
Schüler*innen, welche einen vollständigen Impfstatus besitzen (Datum letzte Impfung + 14 Tage) müssen nicht mehr an den 2x wöchentlich stattfindenden Selbsttests teilnehmen.
Die gleiche Regelung gilt für Schüler*innen, welche mit Covid-19-Viren infiziert waren und als genesen gelten.
Die Entscheidung über die Freistellung erfolgt durch den Schulleiter auf der Grundlage der im Original vorzulegenden Dokumente. Die Vorlage dient der Einsichtnahme und Dokumentation der notwendigen Daten.
Vorgehensweise:
Schüler*innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, können sich im Sekretariat der Schule bei der Schulsachbearbeiterin ein vorausgefülltes Formular und ein Informationsschreiben zum Datenschutz aushändigen lassen. Diese Dokumente bringen die Schüler*innen mit nach Hause zur Überprüfung der Richtigkeit und Unterschrift. Die Daten zur Impfung/Immunität nach Genesung werden in der Schule bei Einsichtnahme in die Originaldokumente (Impfausweis/Bescheinigung des Arztes über Genesung) eingetragen. Deshalb ist es nötig, dass nun die Bescheinigung und die Originaldokumente über das Schulsekretariat an den Schulleiter gegeben werden. Ich werde den Sachverhalt prüfen und entscheiden. Die Entscheidung teilen wir der Schülerin/dem Schüler mündlich mit.
Das Formular verbleibt mit der Entscheidung in der Schülerakte.
Zugang zum Präsenzunterricht haben nur Schüler*innen, welche sich einem Selbsttest in der Schule unterziehen.
Andere, durch den Gesetzgeber verfügte Regelungen, müssen vorher mit dem Schulleiter verbindlich geklärt werden.
Es gilt weiterhin für alle Schüler, die nicht zum Präsenzunterricht erscheinen, die Schulpflicht für den Distanzunterricht in der Thüringer Schulcloud.
Änderungen im Schulbusverkehr durch Sperrung der Kreisstraße in Neundorf
Die Haltestelle Niederpöllnitz, Abzw Neundorf kann um 6:21 nicht angefahren werden. Die Schüler nutzen bitte die Fahrt um 6:12 ab Niederpöllnitz, Neubau.
Bei der Rückfahrt 13:09 ab Auma, Markt kann die Haltestelle Niederpöllnitz, Abzw Neundorf nicht angefahren werden. Die Schüler nutzen bitte die Haltestelle Niederpöllnitz, Ort.
Bei der Rückfahrt 15:38 ab Auma, Markt kann die Haltestelle Niederpöllnitz, Abzw Neundorf nicht angefahren werden. Die Schüler nutzen bitte die Haltestelle Niederpöllnitz, Neubau
Das Krisentelefon für Eltern ist wieder geschaltet.
Sie erreichen unseren Schulleiter Herr Weiß Mo-Fr 7-18 Uhr unter:
036691 861053
Mundschutz (MNB)
Bei Betreten des Schulhauses und auch im Schulbus ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.
Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen
Aktuell Stufe grün
Informationen zum Schulbetrieb ab 31. August 2020: Info 1 Info 2